Tempolimits: innerorts 50 km/h
(Schild mit Häuser-Silhouette) außerorts
90 km/h Autobahn 140 km/h
Alkohol-Limits 0,2 Promille
Besonderheiten
Straßenbahnen haben Vorfahrt bei Kreuzungen
gleichberechtigter Stra§en.
Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen.
Wer das Zeichen für absolutes Halteverbot
mit Zusatzschild (graphisches Symbol für
Abschleppwagen) missachtet, muss mit sofortigem
Abschleppen rechnen.
In Polen müssen Autofahrer tagsüber mit Abblendlicht
fahren.
Rauchen und Telefonieren sind während
der Fahrt verboten.
Beamte in Zivil dürfen außerorts
keine Verkehrskontrollen mehr durchführen.
Uniformierte Beamte müssen auf Verlangen
ihren Namen, Dienstgrad und ihren Dienstausweis
vorzeigen. Bei Polizeikontrollen muss der
Fahrzeughalter den Fahrzeugmotor ausstellen,
die Hände aufs Steuer legen und im Wagen
sitzen bleiben. Auf Aufforderung müssen
Autofahrer den Kfz-Schein und den Führerschein
aushändigen.