Reisebüro WAMA-TOUR, ul Konarskiego 1/1, 11-500 Gizycko/ Polen, tel/fax: 0048-87/429 30 79

ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bedingungen der Teilnahme an Veranstaltungen,
die durch das Reiseunternehmen WAMA-TOUR organisiert werden.
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Reiseunternehmens WAMA-TOUR gilt als abgeschlossen, wenn:
- der Teilnehmer die Reiseanmeldung zurücksendet,
- der Teilnehmer und das Reiseunternehmen einen Vertrag unterzeichnen,
- der Teilnehmer die Anzahlung in Höhe von 45% des Gesamtpreises der Veranstaltung auf das im Vertrag genannte Konto des Reiseunternehmers überweist und den Einzahlungsbeleg dem Reiseunternehmen zusendet.

Der Restbetrag wird vom Teilnehmer zum im Vertrag genannten Termin eingezahlt. Nichteinhaltung dieser Vorschrift bedeutet den Verzicht auf die Reiseveranstaltung und berechtigt das Reisebüro, den Teilnehmer, ohne vorherige Benachrichtigung über diese Tatsache, von der Liste zu streichen.

Das Reiseunternehmen behält sich im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch die in- und ausländischen Vertragspartner, der Änderung der Wechselkurse, der Änderung der in- und ausländischen Devisenvorschriften das Recht vor, Änderungen im Reiseprogramm und in Preisen der Veranstaltungen vorzunehmen. Preisänderung bis zu 5% des Reisepreises gilt nicht als Änderung der Teilnahmebedingungen und berechtigt den Teilnehmer nicht, von der Reiseveranstaltung zurückzutreten. In diesem Fall findet Punkt 5 keine Anwendung.

Das Reiseunternehmen ist verpflichtet, die Teilnehmer über die Änderungen der Vertragsbedingungen unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Teilnehmer sollte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der im Punkt 4 erwähnten Benachrichtigung, jedoch nicht später als bis zum Tage des Veranstaltungsbeginns, den Veranstalter über die Annahme neuer Vertragsbedingungen bzw. über den Verzicht auf die Teilnahme an der Veranstaltung informieren. Die Nichteinhaltung der o. g. 7-Tage- Frist wird als Einwilligung in die neuen Vertragsbedingungen aufgefasst. Stimmt der Teilnehmer den neuen Vertragsbedingungen zu, soll der Differenzbetrag spätestens am 7. Tage vor dem Beginn der Reiseveranstaltung eingezahlt werden. Nichteinhaltung dieser Bedingung hat die Streichung des Teilnehmers von der Teilnehmerliste und Inrechnungstellung des vollen Preises der Veranstaltung zur Folge.

Verzichtet der Teilnehmer auf die Teilnahme an der Veranstaltung, so soll er das Reiseunternehmen unverzüglich persönlich bzw. schriftlich davon in Kenntnis setzen. Über die Höhe der Kosten, die der auf die Reiseveranstaltung verzichtende Teilnehmer zu tragen hat, entscheidet vertragsgemäß das Absendungsdatum der Benachrichtigung bzw. deren Eingangsdatum.

Das Reiseunternehmen behält sich das Recht vor, die Reiseveranstaltung aus Gründen, die nicht an ihm liegen (die Mindestteilnehmerzahl wurde nicht erreicht, die Staatsregierung führt Maßnahmen ein, welche die Einreise in das Land unmöglich machen), abzusagen. In solchen Fällen erstattet das Reiseunternehmen den vollen Reisepreis, für andere Aufwendungen und für Versicherungskosten kommt dagegen der Teilnehmer auf.

Werden während der Reiseveranstaltung die im Vertrag genannten Leistungen gegen andere gleichwertige ausgetauscht, ermächtigt dies den Teilnehmer nicht, die Erstattung der für die geplanten Leistungen erfolgten Zahlung zu fordern.
Das Reiseunternehmen erstattet sowohl die eingezahlten Beträge im Falle des Verzichts des Teilnehmers als auch eventuelle Überzahlungen im Falle von anerkannten Reklamationen, ausschließlich auf schriftliche Aufforderung des Betroffenen.

Die Einzahlungen werden ohne Zinsen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Aufforderung erstattet.

Der Teilnehmer trägt Verantwortung für Schäden, die er selbstverschuldet hat und ist verpflichtet, diese zu beheben.

Der Reiseführer ist für den ordnungsgemäßen Verlauf des Ausfluges und die Durchführung /Realisierung des Programms verantwortlich.

Dem Teilnehmer steht das Recht zu, dem Reiseführer bzw. der mit der Leitung des Ausflugs betrauten Person, die sich aus der Art der Realisierung der Programms ergebenden Unregelmäßigkeiten, und innerhalb von 7 Tagen nach der Beendigung der Reiseveranstaltung, die Einwände, welche die Organisation der Reiseveranstaltung und die Arbeit des Reiseführers betreffen, zu melden.

Damit der Ausflug störungsfrei verläuft, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen des Reiseführers und die Bestimmungen der "Teilnahmebedingungen" zu befolgen.

Meldet sich der Teilnehmer während der Reiseveranstaltung zum nächsten vom Reiseführer genannten Teilnehmertreffpunkt nicht, wird solches Verhalten als bewusster und freiwilliger Verzicht auf die Teilnahme an der Reiseveranstaltung verstanden, für den das Reiseunternehmen keine Konsequenzen/Verantwortung trägt.

Werden durch Verschulden des Reiseunternehmens oder seines Kontrahenten Leistungen nicht vollbracht bzw. wird deren Quantität von der sich aus dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ergebenden Qualität abweichen, so nimmt das Reiseunternehmen adäquate finanzielle Verantwortung auf sich und verpflichtet sich, die für die Leistung gezahlten Gesamt- oder Teilbeträge zurückzuerstatten.

Eine mangelhafte Leistung, die auf Handlungen der Teilnehmer bzw. juristischer oder natürlicher Personen, die zum Reiseunternehmen in keinem Rechtsverhältnis stehen oder auf Umstände, für die das Reiseunternehmen nicht verantwortlich gemacht werden darf (schicksalhafte Ereignisse, z.B. Wetterverhältnisse, Entscheidungen örtlicher Behörden), zurückzuführen ist, wird nicht als solche aufgefasst.

Eventuelle Reklamationen/Beschwerden bezüglich der Veranstaltungen, sollen unverzüglich, spätestens bis zum 7. Tage nach dem Ende der Veranstaltung, in schriftlicher Form, eingereicht werden. Die Tatsachen, auf die sich die Beschwerde stützt, sollen durch die Äußerung des Reiseführers beglaubigt werden, was am Ort deren Auftretens geschehen sollte.

Über alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen können, wird das für das Reiseunternehmen zuständige Gericht entscheiden.

Der Teilnehmer der Reiseveranstaltung verpflichtet sich, die Zoll- und Devisenvorschriften sowie die Gesetze der Länder, die er besuchen wird, zu beachten. Für die Nichteinhaltung vorstehend beschriebener Vorschriften haftet der Teilnehmer.