Bedingungen der Teilnahme an Veranstaltungen,
die durch das Reiseunternehmen WAMA-TOUR organisiert werden.
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Reiseunternehmens
WAMA-TOUR gilt als abgeschlossen, wenn:
- der Teilnehmer die Reiseanmeldung zurücksendet,
- der Teilnehmer und das Reiseunternehmen einen Vertrag unterzeichnen,
- der Teilnehmer die Anzahlung in Höhe von 45% des Gesamtpreises
der Veranstaltung auf das im Vertrag genannte Konto des Reiseunternehmers
überweist und den Einzahlungsbeleg dem Reiseunternehmen zusendet.
Der Restbetrag wird vom Teilnehmer zum im Vertrag genannten Termin eingezahlt.
Nichteinhaltung dieser Vorschrift bedeutet den Verzicht auf die Reiseveranstaltung
und berechtigt das Reisebüro, den Teilnehmer, ohne vorherige Benachrichtigung
über diese Tatsache, von der Liste zu streichen.
Das Reiseunternehmen behält sich im Falle der Nichteinhaltung der
Vertragsbedingungen durch die in- und ausländischen Vertragspartner,
der Änderung der Wechselkurse, der Änderung der in- und ausländischen
Devisenvorschriften das Recht vor, Änderungen im Reiseprogramm
und in Preisen der Veranstaltungen vorzunehmen. Preisänderung bis
zu 5% des Reisepreises gilt nicht als Änderung der Teilnahmebedingungen
und berechtigt den Teilnehmer nicht, von der Reiseveranstaltung zurückzutreten.
In diesem Fall findet Punkt 5 keine Anwendung.
Das Reiseunternehmen ist verpflichtet, die Teilnehmer über die
Änderungen der Vertragsbedingungen unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Teilnehmer sollte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der im Punkt
4 erwähnten Benachrichtigung, jedoch nicht später als bis
zum Tage des Veranstaltungsbeginns, den Veranstalter über die Annahme
neuer Vertragsbedingungen bzw. über den Verzicht auf die Teilnahme
an der Veranstaltung informieren. Die Nichteinhaltung der o. g. 7-Tage-
Frist wird als Einwilligung in die neuen Vertragsbedingungen aufgefasst.
Stimmt der Teilnehmer den neuen Vertragsbedingungen zu, soll der Differenzbetrag
spätestens am 7. Tage vor dem Beginn der Reiseveranstaltung eingezahlt
werden. Nichteinhaltung dieser Bedingung hat die Streichung des Teilnehmers
von der Teilnehmerliste und Inrechnungstellung des vollen Preises der
Veranstaltung zur Folge.
Verzichtet der Teilnehmer auf die Teilnahme an der Veranstaltung, so
soll er das Reiseunternehmen unverzüglich persönlich bzw.
schriftlich davon in Kenntnis setzen. Über die Höhe der Kosten,
die der auf die Reiseveranstaltung verzichtende Teilnehmer zu tragen
hat, entscheidet vertragsgemäß das Absendungsdatum der Benachrichtigung
bzw. deren Eingangsdatum.
Das Reiseunternehmen behält sich das Recht vor, die Reiseveranstaltung
aus Gründen, die nicht an ihm liegen (die Mindestteilnehmerzahl
wurde nicht erreicht, die Staatsregierung führt Maßnahmen
ein, welche die Einreise in das Land unmöglich machen), abzusagen.
In solchen Fällen erstattet das Reiseunternehmen den vollen Reisepreis,
für andere Aufwendungen und für Versicherungskosten kommt
dagegen der Teilnehmer auf.
Werden während der Reiseveranstaltung die im Vertrag genannten
Leistungen gegen andere gleichwertige ausgetauscht, ermächtigt
dies den Teilnehmer nicht, die Erstattung der für die geplanten
Leistungen erfolgten Zahlung zu fordern.
Das Reiseunternehmen erstattet sowohl die eingezahlten Beträge
im Falle des Verzichts des Teilnehmers als auch eventuelle Überzahlungen
im Falle von anerkannten Reklamationen, ausschließlich auf schriftliche
Aufforderung des Betroffenen.
Die Einzahlungen werden ohne Zinsen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang
der Aufforderung erstattet.
Der Teilnehmer trägt Verantwortung für Schäden, die er
selbstverschuldet hat und ist verpflichtet, diese zu beheben.
Der Reiseführer ist für den ordnungsgemäßen Verlauf
des Ausfluges und die Durchführung /Realisierung des Programms
verantwortlich.
Dem Teilnehmer steht das Recht zu, dem Reiseführer bzw. der mit
der Leitung des Ausflugs betrauten Person, die sich aus der Art der
Realisierung der Programms ergebenden Unregelmäßigkeiten,
und innerhalb von 7 Tagen nach der Beendigung der Reiseveranstaltung,
die Einwände, welche die Organisation der Reiseveranstaltung und
die Arbeit des Reiseführers betreffen, zu melden.
Damit der Ausflug störungsfrei verläuft, ist der Teilnehmer
verpflichtet, die Anweisungen des Reiseführers und die Bestimmungen
der "Teilnahmebedingungen" zu befolgen.
Meldet sich der Teilnehmer während der Reiseveranstaltung zum nächsten
vom Reiseführer genannten Teilnehmertreffpunkt nicht, wird solches
Verhalten als bewusster und freiwilliger Verzicht auf die Teilnahme
an der Reiseveranstaltung verstanden, für den das Reiseunternehmen
keine Konsequenzen/Verantwortung trägt.
Werden durch Verschulden des Reiseunternehmens oder seines Kontrahenten
Leistungen nicht vollbracht bzw. wird deren Quantität von der sich
aus dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ergebenden Qualität
abweichen, so nimmt das Reiseunternehmen adäquate finanzielle Verantwortung
auf sich und verpflichtet sich, die für die Leistung gezahlten
Gesamt- oder Teilbeträge zurückzuerstatten.
Eine mangelhafte Leistung, die auf Handlungen der Teilnehmer bzw. juristischer
oder natürlicher Personen, die zum Reiseunternehmen in keinem Rechtsverhältnis
stehen oder auf Umstände, für die das Reiseunternehmen nicht
verantwortlich gemacht werden darf (schicksalhafte Ereignisse, z.B.
Wetterverhältnisse, Entscheidungen örtlicher Behörden),
zurückzuführen ist, wird nicht als solche aufgefasst.
Eventuelle Reklamationen/Beschwerden bezüglich der Veranstaltungen,
sollen unverzüglich, spätestens bis zum 7. Tage nach dem Ende
der Veranstaltung, in schriftlicher Form, eingereicht werden. Die Tatsachen,
auf die sich die Beschwerde stützt, sollen durch die Äußerung
des Reiseführers beglaubigt werden, was am Ort deren Auftretens
geschehen sollte.
Über alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung
des Vertrages entstehen können, wird das für das Reiseunternehmen
zuständige Gericht entscheiden.
Der Teilnehmer der Reiseveranstaltung verpflichtet sich, die Zoll- und
Devisenvorschriften sowie die Gesetze der Länder, die er besuchen
wird, zu beachten. Für die Nichteinhaltung vorstehend beschriebener
Vorschriften haftet der Teilnehmer.